Antrag auf Mitgliedschaft
Der Verein hat folgende Ziele :
- Jäger mit Vorstehhunden, Stöberhunden und Retrievern vereinen und ihren allgemeinen Einfluss stärken.
- Die Solidarität und Freundschaft zwischen den Mitgliedern des Clubs fördern.
- Im allgemeinen den Wildbestand aufbauen und besonders die Entwicklung der Jagd mit Vorstehhunden, Stöberhunden und Retrievern im Kanton fördern.
- Den Wildschutz und dessen Überwachung intensivieren
- Die Verbesserung der Eigenschaften von Pointern, Stöberern und Retrievern
- Die Förderung der Jagd mit Vorstehhunden, Stöber- und Apportierhunden im Allgemeinen.
Folgende Personen können Vollmitglieder des Clubs sein :
- AKTIVE MITGLIEDER: Jede natürliche Person mit Wohnsitz im Kanton Freiburg, die an der Jagd oder an der Ausbildung von Vorstehhunden, Stöber- und Apportierhunden interessiert ist.
- Jedes Mitglied des Clubs, das den Kanton Freiburg verlässt, behält seine Mitgliedschaft, wenn es dies wünscht.
- EHRENMITGLIEDSCHAFT: Die Generalversammlung kann Mitgliedern des Clubs oder ausnahmsweise anderen Personen, die sich besondere Verdienste im Zusammenhang mit den vom CCA verfolgten Zielen erworben haben, auf Mitteilung des Ausschusses den Titel eines Ehrenmitglieds verleihen.
- Die Generalversammlung kann auf Mitteilung des Ausschusses einem ehemaligen Präsidenten in Anerkennung seiner Verdienste den Titel eines Ehrenpräsidenten verleihen.
- VETERANMITGLIEDER: Jedes Mitglied, das seit mindestens 30 Jahren aktiv ist und dies beantragt, wird zum Veteranenmitglied ernannt.
- PASSIVE ODER UNTERSTÜTZENDE MITGLIEDER: Jede Einzelperson oder Firma, die die Bemühungen des Clubs unterstützen möchte.
Jede Person, die dem Club als aktives Mitglied beitreten möchte, muss von einem Mitglied vorgestellt und mit einer Benachrichtigung durch den Ausschuss von der Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder angenommen werden.
Der Austritt eines Mitgliedes muss von der Mitgliederversammlung protokolliert werden. Das austretende Mitglied verliert alle Rechte am Clubvermögen.
Der Auswurf eines Mitglieds wird von der Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder ausgesprochen. Eine solche Kündigung ergibt sich aus folgenden Gründen:
-Aus einem schwerwiegenden Grund, der die Ehre des Clubs beeinträchtigt
-Im Falle einer Verurteilung wegen eines schweren Jagddelikts, das zum Entzug des Jagdrechts nach der Gesetzgebung führt
-Bei Nichtzahlung der Jahresgebühr nach 2 Mahnungen
Das ausgeschlossene Mitglied verliert alle Rechte an den Vermögenswerten des Clubs.